Einreise in alle Mitgliedsstaaten:
Hunde, Katzen und Frettchen müssen nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorweisen, mit einem Transponder*) gekenn-zeichnet sein, und einen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.
Für das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland gilt zusätzlich:
Hunde müssen frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses von dem Tierarzt zu bescheinigen, der die Behandlung durchführt hat.
*) Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die Tätowierung wird weiterhin anerkannt, sofern sie deutlich lesbar und das Datum der Tätowierung im EU-Pass an der vorgesehenen Stelle eingetragen ist. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Einzelfallregelung, die bis zum Tod des jeweiligen Tieres gilt. In Malta, Irland und im Vereinigten Königreich wird die Tätowierung grundsätzlich nicht anerkannt. Dort gilt allein die elektronische Kennzeichnung mittels Transponder.
Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht.
Zu diesen Ländern gehören:
Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus diesen Ländern genügt also der Nachweis eines gültigen Tollwutschutzes, die Kennzeichnung des Tieres mittels Transponder und die Dokumentation im EU-Heimtierpass.
Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen*)!
Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:
*) Über die einzelstaatlichen Bestimmungen für die Einreise in Drittländer informieren die diplomatischen Vertretungen der Länder in Deutschland.
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