Ein Transponder (sog. „Mikrochip“) kennzeichnet Ihren Hund oder Ihre Katze unverwechselbar. Er enthält jedoch nur eine 15-stellige Nummer, aber nicht Ihren Namen oder Ihre Adresse und er kann auch nicht geortet werden. Nur wenn die Nummer zusammen mit Ihren aktuellen Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert wird (Registrierung), kann das Tier Ihnen auch zugeordnet werden.
Für Hunde gibt es keine bundesweite Kennzeichnungspflicht. In den einzelnen Bundesländern kann das aber sehr unterschiedlich geregelt sein. Für Katzen gibt es einen Flickenteppich verschiedener Regelungen in diversen Städten. Deshalb empfehlen Tierärzte, alle Hunde und Katzen zu kennzeichnen und gleichzeitig zu registrieren. Die Registrierung kann schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Diesen Service bietet Ihre Tierarztpraxis gerne an.
In Deutschland gibt es zwei bundesweite, kostenlose Haustierregister. Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung“, ein Verbund aus Tierschutz, Registern und Tierärzten, arbeitet mit Hochdruck an deren Vernetzung. Darüber hinaus gibt es auf Länderebene verschiedene amtliche, kostenpflichtige Register, deren Daten ebenfalls bisher nicht zentral vernetzt sind.
Deshalb empfehlen Tierärzte, die Registrierung immer auch in einem der bundesweiten kostenlosen Register vorzunehmen.
Denken Sie daran: Ein entlaufenes Tier kann nur dann schnell wieder an seinen Besitzer zurückvermittelt werden, wenn es mit einem Mikrochip gekennzeichnet und dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers in einem der bundesweiten Haustierregister gespeichert ist. Nutzen Sie den Service Ihrer Tierarztpraxis!
Fotos: Africa Studio-shutterstock.com, Deutscher Tierschutzbund
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